Ich zerbrech mir stunden- und tagelang den Kopf, was machen, wie Geld verdienen, arbeite mir Konzepte dazu aus, stehe kurz davor, diese umzusetzen, und dann?
Mein Junior wird überraschend krank, eitrige Bindehautentzündung, sehr ansteckend, keine Chance auf den Kitabesuch.
Und keine Chance für mich, meine Ideen umzusetzen, meine Krankenkasse ist der Meinung, dass ich als Mitglied der Künstlersozialkasse keinen Anspruch auf Kinderkrankenpflegegeld (doofes Wort) habe, während die Künstlersozialkasse sagt: Natürlich haben Sie Anspruch auf Kinderkrankenpflegegeld.
Mir geht es ja nicht um die paar Pimperlinge für mich, mein Sohn ist bei Krankheit sehr mamafixiert, und es gibt laut Krankenkasse die Möglichkeit die Anspruchstage auf den Ehepartner zu übertragen.
Was sehr praktisch wäre, da meine Frau Ihre 10 Tage schon voll hat und somit nicht ohne weiteres für die Pflege unseres Sohnes von der Arbeit fernbleiben kann.
Nun heißt es also abwarten, was die Künstlersozialkasse mir zukommen läßt, um der Krankenkasse klar zu machen, dass ich eben doch einen Anspruch auf Kinderkrankenpflegegeld habe.
Und so lange heißt es, sich 200%ig um meinen Sohn kümmern und alle Projekte auf Eis zu legen.